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Stadtkarte "Schutz vor Geräte- und Maschinenlärm im Freien"
Diese Karte gibt einen Überblick über die Flächen im Gebiet der Stadt Hildesheim, in denen nach § 7 der 32. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung - 32. BImSchV) vom 29.08.2002 (BGBl. I S. 3478) in der zurzeit geltenden Fassung Betriebsregelungen zum Schutz vor Lärm von Geräten und Maschinen im Freien gelten.
In reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten dürfen die im Anhang zu der 32. BImSchV aufgeführten Geräte und Maschinen zu den dort angegebenen Zeiten im Freien nicht benutzt werden.
Diese Flächen sind rot und die darin einbezogenen Straßen, Wege und Plätze orange gekennzeichnet.
Aus den Darstellungen dieser Karte können keine unmittelbaren Rechtsansprüche abgeleitet werden.
Der Gebrauch motorbetriebener Geräte ist außerdem geregelt im § 6 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt Hildesheim vom 26. März 2001 (Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Nr. 19 vom 02.05.2001) in der zurzeit geltenden Fassung.
Die nicht gewerbliche sowie nicht land- oder forstwirtschaftliche Nutzung motorbetriebener Geräte außerhalb von Gebäuden ist im gesamten Stadtgebiet Hildesheim nur an Werktagen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 19.00 Uhr, an Sonnabenden bis 17.00 Uhr zulässig.
Diese Karte wird bereitgestellt durch:
Stadt Hildesheim
Fachbereich Bau- und Ordnungsangelegenheiten
Bauaufsicht
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